Geburtshilfe

Die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit viel Freude und intensiven Erfahrungen, manchmal aber auch eine Zeit der Sorge und Unsicherheit.

Für uns stehen die gesunde Entwicklung Ihres Kindes sowie Ihr eigenes Wohlbefinden im Fokus unserer Bemühungen.

Auch Sie fragen sich bestimmt: Wie kann ich dazu beitragen, dass mein Kind gesund zur Welt kommt?“

Deshalb bieten wir Ihnen neben den in den gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien festgelegten Basis-Untersuchungen einige Zusatzleistungen an, die auf dem aktuellsten Wissensstand beruhen. Wir beraten Sie gerne.

Geburtshilfe Schiefbahn

Unsere Leistungen

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Notwendigen Leistungen

Durch die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien wird Ihnen ein umfassendes Angebot medizinisch notwendiger Leistungen angeboten.

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Medizinisch sinnvolle Zusatzleistungen

Um Ihrem Wunsch nach einem höheren Maß an Sicherheit für Sie und Ihr Kind nachkommen zu können, bieten wir einige medizinisch sinnvolle Untersuchungen an, die sich bedauerlicherweise noch nicht in den Mutterschaftsrichtlinien widerspiegeln und deshalb auch nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.

Notwendige Leistungen

Leistungsspektrum im Detail

Auf Grundlage der Mutterschaftsrichtlinien bieten wir Ihnen nach der Feststellung der Schwangerschaft folgende Basis-Untersuchungen, die im Mutterpass dokumentiert werden, an:

  • Laboruntersuchungen (Bestimmung von Blutgruppe und Rhesus-Faktor, Antikörper-Suchtest Röteln-HAH-Test, Lues-Suchtest = LSR (Syphilis-Test), Bestimmung des Hb-Wertes und der Anzahl der roten Blutkörperchen, HIV-Test (wenn gewünscht),
  • Chlamydien-Bestimmung im Urin, Urin-Stix und ggf. Urin-Sediment-Untersuchung,
  • Frühestens ab der 11. – 13. SSW bieten wir allen Schwangeren mit dem Blutgruppenmerkmal „Rh-negativ“ einen Rhesus-NIPT (NIPT = nicht-invasiver-Pränatal-Test) an, mit dem aus dem Blut der Schwangeren die vorhandene freie kindliche Erbsubstanz (DNA) auf das fetale RhD-Gen untersucht wird. Wir beraten Sie aufgrund unserer Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nach § 7 Abs. 3 Gendiagnostik-Gesetzt (GenDG).
  • Bislang wurde in der Schwangerschaft bei allen RhD-negativen Frauen eine Anti-D-Prophylaxe in der 28. – 30. Schwangerschaftswoche empfohlen.
  • (Erwartet eine Rhesus-negative Schwangere ein Rhesus-positives Kind, kann sie Antikörper gegen diese für sie „fremde“ Blutgruppeneigenschaft bilden, die zunächst in dieser Schwangerschaft keinen Schaden anrichten. Sollte in einer Folge-Schwangerschaft das Kind auch Rhesus-positiv sein, können die vorher gebildeten Antikörper für das Kind schädlich sein).
  • Eine Anti-D-Prophylaxe ist jedoch dann nicht notwendig, wenn der Fetus ebenfalls RhD-negativ ist.
  • Statistisch sind etwa 40 % der Kinder RhD-negativer Schwangerer ebenfalls RhD-negativ, entsprechend ist bei 60 % der Untersuchungen ein RhD-positives Kind zu erwarten.
  • Im Durchschnitt kann also durch die nicht-invasive fetale Blutgruppenbestimmung in ca. 40% der Schwangerschaften eine unnötige Gabe der Rh-Prophylaxe-Spritze vermieden werden.
  • zwischen der 24. – 28. SSW: 50g-Zucker-Suchtest zur Früherkennung einer Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft (Gestationsdiabetes) (Sie müssen nicht nüchtern sein, trinken eine Glukose-Lösung in der Praxis und nach 1 Stunde wird nach einer Blutentnahme aus der Vene der Blutzuckerwert bestimmt. Bei Auffälligkeit erfolgt der „große“ 75g-oraler Glukosetoleranztest (oGTT) bei dem Sie zur Bestimmung des Nüchtern-Blutzucker-Wertes nüchtern morgens um 8:00 Uhr in die Praxis kommen müssen. Wenn nötig, empfehlen wir die Vorstellung bei einem Diabetologen.
  • ab der 32. SSW: Test auf HBs-Antigen (Hepatitis-B)
  • regelmäßig erfolgen die vaginale Tastuntersuchung zur Beurteilung des Gebärmutterhalses und des Muttermundes mit pH-Bestimmung und mikroskopischer Nativ-Präparat-Untersuchung, Blutdruck- und Gewichtsmessung, Urin-Untersuchung auf Entzündungszeichen, Blut, Glukose und Proteine

Überprüfung des Impfstatus und Beratung zu von der STIKO ausdrücklich IN der Schwangerschaft empfohlenen Impfung:

  • Grippe (Influenza)-Schutzimpfung ab der 14. SSW beim Hausarzt
  • Auffrischung der Keuchhusten (Pertussis)-Impfung zwischen der 28. – 36. SSW unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Pertussis-Impfung, die es nur in Kombination mit Diphtherie und Tetanus als in der Schwangerschaft unbedenklichen inaktivierten Impfstoff gibt. Nur durch die Impfung in der Schwangerschaft kommt es zu einer ausreichenden Antikörperbildung („Nestschutz“) gegen den Erreger Bordetella pertussi. Dieser kann beim Neugeborenen gerade in den ersten Lebenswochen zu esonders schweren Krankheitsverläufen von Keuchhusten führen.

    Da die meisten Infektionen der Neugeborene durch Kontakte in der nächsten Umgebung verursacht werden, sollten neben der Mutter auch alle Kontaktpersonen wie der Vater, Großeltern etc. innerhalb der letzten 10 Jahre gegen Pertussis geimpft worden sein. Gerne überprüfen wir auch den Impfpass der Kontaktpersonen und führen bei Bedarf auch bei Ihren Angehörigen notwendige Impfungen durch.

Bei unkompliziertem Schwangerschaftsverlauf finden die Untersuchungen bis zur 28. Schwangerschaftswoche (SSW) im drei- bis vier-wöchigen Abstand statt, ab der 28. SSW alle 14 Tage und ab der 36. SSW bis zum Entbindungstermin in wöchentlicher Abfolge.

Ab der 28. SSW werden bei Notwendigkeit zusätzlich die kindlichen Herztöne sowie eventuelle Kontraktionen der Gebärmutter mit dem CTG (Cardiotokogramm) überwacht.

Von der gesetzlichen Krankenkasse werden insgesamt 3 Ultraschalluntersuchungen bezahlt:

1) Ultraschall-Screening zwischen der 9. – 12. SSW,

2) Ultraschall-Screening zwischen der 19. – 22. SSW

Sie haben die Wahl zwischen:

  • „Basis-Ultraschall“ (Bestimmung der Kinds-Lage, Messung von Kopfumfang und -Durchmesser, Rumpf-Umfang, Oberschenkel-Länge, Lage der Plazenta und Fruchtwassermenge)
  • „Erweiterter Basis-Ultraschall = IIb-Screening“ (zusätzlich zum Inhalt des Basis-Ultraschalls sehr ausführliche Untersuchung des Organsystems des Kindes (Kleinhirn, Hirnventrikel, Herz, Magen, Harnblase)

3) Ultraschall-Screening zwischen der 29. – 32. SSW

Bei der Ultraschalluntersuchung in der 19. – 22. SSW können Sie als Schwangere von Ihrem „Recht auf Nicht-Wissen“ hinsichtlich der Frage, ob ihr Kind gesund ist, Gebrauch machen. Sollten sie es aber wünschen, werden im Rahmen des sog. erweiterten Ultraschall-IIb-Screenings die Organe und Körperumrisse Ihres Kindes genauer untersucht. Bei Auffälligkeiten wird eine weitere spezialisierte Ultraschalluntersuchung (Organscreening) bei einem ausgewiesenen Pränatalmediziner veranlasst.

Die Dopplersonographie des fetomaternalen Gefäßsystems dient mit der Messung des Blutflusses in den kindlichen Hirngefäßen, der Nabelschnur und den mütterlichen, die Gebärmutter versorgenden Gefäßen, der Beurteilung des Versorgungszustands des Kindes und der Funktion des Mutterkuchens. So kann eine Risikoabschätzung einer möglichen Schwangerschaftsvergiftung (Gestose) vorgenommen wie auch eine kindliche Mangelversorgung im Verlauf der Schwangerschaft erkannt werden.

Wir beraten Sie zu pränatalmedizinischen Untersuchungen wie dem Erst-Trimester-Screening (Test auf Chromosomenstörungen mittels Ultraschall der Nackenfalte des Kindes und Labor-Untersuchungen im mütterlichen Blut) und den Möglichkeiten der NIPT (Nicht-invasiven-Pränatal-Test) mit Nachweis der kindlichen Erbsubstanz im mütterlichen Blut. Diese Untersuchung können Sie NICHT in unserer Praxis durchführen lassen. Sie erhalten aber auf Wunsch von uns Adressen von darauf spezialisierten Praxen für Pränataldiagnostik in der Umgebung.

Sinnvolle Zusatzleistungen

Leistungsspektrum im Detail

Durch jede zusätzliche Ultraschalluntersuchung wird die Diagnostik verfeinert. Sonographie-Experten weisen darauf hin, dass jede weitere sonographische Untersuchung die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung kindlicher Auffälligkeiten erhöht und den Ausgang der Schwangerschaft positiv beeinflussen kann.

Außerdem können sich die werdenden Eltern so regelmäßig vom Wohlbefinden und Wachstum ihres Kindes überzeugen und eine ganz besondere Bindung zu ihrem Kind aufbauen (auch 3D/4D-Ultraschall ist möglich).

Zur Vermeidung einer kindlichen Infektion im Mutterleib mit ggf. schwerwiegenden Folgen für das Neugeborene bieten wir Tests auf Cytomegalie (Schmierinfektion durch Urin/Speichel/Tränen kleiner Kinder), Toxoplasmose (Katzen-Kot, nicht-durchgegartes Fleisch), Parvovirus = Ringelröteln (Tröpfcheninfektion bei infizierten Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter) und Windpocken an.

Diesen Infektionskrankheiten ist gemeinsam, dass es bei einer ersten Infektion der Mutter in der Schwangerschaft zu schweren Infektionen des Kindes kommen kann, die notfalls schon während der Schwangerschaft behandelt werden müssen und können. Die genaue  Bestimmung des Infektionszeitpunktes durch eine Antikörperbestimmung schon am Anfang der Schwangerschaft ist dabei wichtig. Hat die Mutter schon vor der Schwangerschaft im Rahmen einer Infektion Antikörper und damit Immunität gebildet, besteht in der Schwangerschaft nahezu keine Gefahr mehr.

Ist keine Immunität vorhanden, kann durch sorgfältige Hygienemaßnahmen nach Kontakt mit Urin/Speichel/Tränen kleiner Kinder (CMV), gutes Durchbraten von Fleisch, Meiden von Katzenklos und gründliches  Händewaschen nach Katzenkontakt und Gartenarbeit (Toxoplasmose) sowie Kontaktvermeidung zu mit Ringelröteln- oder Windpocken-infizierten Kindern eine Vorbeugung betrieben werden.

Sollte der lt. Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebene 50g-Such-Test unauffällig ausfallen, gibt es die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch den großen 75g-oGTT (oralen Glukose-Toleranz-Test) durchführen zu lassen, um auch die 30% der Fälle von Gestationsdiabetes (Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft) zu diagnostizieren, die beim Suchtest aufgrund fehlender Nüchternwerte nicht gefunden werden konnten. Dieser große 75g-Zuckertest wird sowohl von den internistisch-diabetologischen als auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften primär empfohlen.

30 % aller erwachsenen Frauen weisen eine Scheidenbesiedlung mit Streptokokken-Gruppe-B auf, ohne dass dies einen Krankheitswert hat. Werden diese Bakterien während  der Geburt auf das Kind übertragen, kann es zu einer schweren Infektion (Hirnhautentzündung)  in den ersten Lebenstagen kommen, die im schlimmsten Fall zum Tode des Neugeborenen führen kann.

Werden bei der Schwangeren durch einen Vaginalabstrich zwischen der 35. und 37. SSW B-Streptokokken nachgewiesen, kann eine Übertragung auf das Kind durch eine prophylaktische kurzzeitige Gabe eines Antibiotikums während der Entbindung verhindert werden.

Bei der geburtsvorbereitenden Akupunktur wird gemäß dem „Mannheimer-Schema von Dr. med. A. Römer“ eine speziell festgelegte Kombination aus Akupunktur-Punkten  vorzugsweise an den Beinen genadelt, die die Muttermundsreifung begünstigen und zu einer Verkürzung der schmerzhaften Eröffnungsphase der Geburt führen soll.

Ab der 36. SSW sollten idealerweise vier Sitzungen in wöchentlichem Abstand bis zur Geburt durchgeführt werden. Die Akupunktur erfolgt parallel zur CTG-Aufzeichnung.

Während und nach der Akupunktur können vermehrte Kindsbewegungen beobachtet werden, die als natürliches und völlig unbedenkliches Reaktionszeichen auf die Akupunktur gewertet werden.

Beim medizinischen Taping werden elastische Tapes an bestimmte Körperregionen unter oberflächlichem Zug geklebt. Diese Methode wird zur Schmerztherapie bei Periodenschmerzen und Muskelverspannungen, bei Schwangerschaftserbrechen, zur Stabilisierung des Bauches und der Wirbelsäule bei Schwangeren und bei vorzeitiger Wehentätigkeit angewendet.

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